Das Liegenschaftsamt ist die kommunale Behörde, die das gesamte Grundvermögen einer Stadt oder Gemeinde verwaltet. Dazu gehören der An- und Verkauf gemeindeeigener Flächen, die Vergabe von Erbbaurechten sowie die Verpachtung kommunaler Grundstücke. Auch wenn Bauleitplanung oder städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen Flächen erfordern, ist dieses Amt die zentrale Stelle.
Aufgaben im Alltag
Das Amt führt ein vollständiges Verzeichnis aller Grundstücke und Gebäude, die der Kommune gehören, und ist verantwortlich dafür, dass diese Flächen wirtschaftlich genutzt werden. Konkret bedeutet das: Es bereitet Kaufverträge vor, organisiert Ausschreibungen für Baugrundstücke, wickelt Flächentausche ab und betreut laufende Pachtverhältnisse. Bei Baulandentwicklungen koordiniert das Liegenschaftsamt den Grunderwerb zwischen Gemeinde und privaten Eigentümern und bringt kommunale Grundstücksinteressen in Bauleitplanverfahren ein.
Für Erschließungsmaßnahmen stellt es benötigte Flächen bereit und stimmt sich dafür eng mit Bauamt, Stadtplanung und Katasteramt ab. Das Grundbuchamt ist bei jedem Eigentumsübergang eingebunden. Im Rems-Murr-Kreis liegt diese Zuständigkeit seit 2017 zentral beim Amtsgericht Waiblingen.
Was das für Sie als Kaufinteressent bedeutet
Wer ein kommunales Grundstück erwerben möchte, kommt am Liegenschaftsamt nicht vorbei. Die Vergabe läuft selten über den freien Markt. Stattdessen schreiben Kommunen verfügbare Flächen aus oder vergeben sie nach intern festgelegten Kriterien, etwa nach Nutzungskonzept oder sozialen Gesichtspunkten. Eine frühzeitige Anfrage beim zuständigen Amt lohnt sich, weil manche Grundstücke nie öffentlich inseriert werden.
In Fellbach und Waiblingen sind das die jeweiligen Stadtämter als Große Kreisstädte mit eigenem Verwaltungsunterbau. Für Kernen im Remstal ist das Landratsamt Rems-Murr-Kreis die übergeordnete Stelle. Angesichts der Bodenrichtwerte im oberen Bereich zwischen 400 und 610 EUR/m², die Fellbach, Kernen und Waiblingen kennzeichnen, sind kommunale Grundstücke begehrte Objekte. Wir sehen in unserer Arbeit regelmäßig, dass Interessenten diese Zugangswege unterschätzen.
Bedeutung für Verkäufer
Als privater Eigentümer begegnen Sie dem Liegenschaftsamt vor allem dann, wenn die Kommune ein Vorkaufsrecht ausübt oder Flächen für ein städtebauliches Entwicklungsverfahren benötigt. In solchen Situationen tritt das Amt als Verhandlungspartner auf. Es lässt Grundstücke bewerten und macht Ihnen ein Angebot. Ob dieses Angebot marktgerecht ist, sollten Sie unbedingt prüfen lassen. Die amtliche Bewertung orientiert sich zwar an Bodenrichtwerten, die in Baden-Württemberg kostenlos über BORIS-BW einsehbar sind, bildet aber nicht immer die tatsächliche Lage ab. Innerhalb derselben Postleitzahl in Fellbach etwa liegen eine Hanglage am Kappelberg und eine Wohnlage an einer Durchgangsstraße preislich weit auseinander.
Häufige Frage: Kann das Liegenschaftsamt mich beim Verkauf meines Privatgrundstücks zwingen, an die Stadt zu verkaufen?
Ein genereller Zwang besteht nicht. Allerdings hat die Kommune in bestimmten Situationen ein gesetzliches Vorkaufsrecht, zum Beispiel in Sanierungsgebieten, bei Grundstücken in Umlegungsverfahren oder wenn das Grundstück für Gemeinbedarfszwecke ausgewiesen ist. Übt die Stadt dieses Vorkaufsrecht aus, tritt sie zu dem Preis in den Kaufvertrag ein, den Sie mit einem privaten Käufer bereits vereinbart haben. Sie erhalten also denselben Kaufpreis, verlieren aber den Käufer Ihrer Wahl. In der Praxis empfiehlt es sich, frühzeitig zu klären, ob ein Vorkaufsrecht auf dem Grundstück lastet, bevor Sie Kaufvertragsverhandlungen weit vorantreiben.