Immobilien-ABC J

Jugendstilimmobilie


Gebäude zwischen 1890 und 1910 mit Ornamentik, Handwerk und oft Denkmalschutz

Eine Jugendstilimmobilie ist ein Gebäude aus der Stilepoche zwischen etwa 1890 und 1910, die in Deutschland als Jugendstil, international als Art Nouveau bekannt ist. Typisch sind geschwungene Ornamente, florale Motive und eine handwerkliche Detailgenauigkeit, die im Serienbau dieser Zeit ihresgleichen sucht. Wer ein solches Gebäude besitzt oder kaufen möchte, hat es oft mit Denkmalschutz, besonderen Sanierungsanforderungen und einem Käufermarkt zu tun, der stark von emotionalen Wertmaßstäben geprägt ist.

Was das Gebäude ausmacht

Die Konstruktion dieser Bauten ist in der Regel solide: massive Ziegelwände, Holzbalkendecken, handwerklich ausgeführte Details, die heute so nicht mehr reproduzierbar wären. An der Fassade finden sich Stuckreliefs, asymmetrische Giebel und Erker, geschwungene Fensterumrahmungen und schmiedeeiserne Balkongitter. Im Inneren prägen Stuckdecken, Holzvertäfelungen, aufwändige Treppengeländer, Originaltüren mit Bleiglasfenstern sowie Terrazzoböden und Parkett das Bild.

Aus der Planung kennen wir diese Substanz gut: Was ein modernes Gebäude in dieser Qualität kosten würde, liegt weit jenseits dessen, was Sanierungskosten je erreichen. Das ist ein wichtiger Gedanke, wenn Eigentümer vor dem Aufwand zurückschrecken.

Denkmalschutz: Pflichten und Vorteile

Viele Jugendstilgebäude sind in die Denkmalliste eingetragen. Das bedeutet Genehmigungspflicht für nahezu jede Veränderung, Pflicht zur Verwendung originalgetreuer Materialien und Techniken sowie den Schutz nicht nur des äußeren Erscheinungsbilds, sondern häufig auch charakteristischer Innenräume. Zuständig für Genehmigungen im Rems-Murr-Kreis sind je nach Gemeinde unterschiedliche Stellen: Fellbach und Waiblingen als Große Kreisstädte haben eine eigene untere Baurechtsbehörde, für Kernen im Remstal ist das Landratsamt des Rems-Murr-Kreises die richtige Adresse.

Den Pflichten stehen steuerliche Vorteile gegenüber, die bei vermietetem Gebäude erheblich sein können. Anerkannte Sanierungskosten lassen sich über die Denkmal-AfA verteilt auf zwölf Jahre vollständig absetzen, bei Eigennutzung sind es 90 Prozent über zehn Jahre. Das macht Jugendstilimmobilien für bestimmte Käufergruppen, die Wert auf steuerliche Planbarkeit legen, besonders attraktiv.

Sanierung: Was realistisch zu rechnen ist

Der typische Sanierungsbedarf liegt bei Dach, Fassade, Fenstern und der gesamten Haustechnik. Elektrik, Sanitärinstallation und Heizung entsprechen in aller Regel nicht mehr dem heutigen Standard und müssen vollständig erneuert werden. Stuckreliefs an der Fassade lassen sich nur durch spezialisierte Handwerksbetriebe restaurieren, Preise von 150–400 EUR je Quadratmeter Fassadenfläche sind dabei keine Ausnahme.

Eine Kernsanierung bewegt sich grob im Bereich von 1.500–3.000 EUR je Quadratmeter Wohnfläche, eine denkmalgerechte Sanierung mit Restaurierungsarbeiten kann 2.500–5.000 EUR je Quadratmeter erreichen. Das sind Spannen, keine Festpreise. Wer das nicht früh in die Kalkulation einbezieht, erlebt böse Überraschungen.

Bei der energetischen Ertüchtigung sind die Spielräume enger. Eine Außendämmung verbietet sich bei Denkmalschutz fast immer, weil sie das Erscheinungsbild verändert. Innendämmung ist bauphysikalisch heikel und erfordert sorgfältige Planung. Realistisch erreichbar sind Dachdämmung von innen, Kellerdeckendämmung, Fenster mit Isolierglas in Originaloptik und eine moderne Heizungsanlage. Die KfW fördert Denkmalgebäude mit eigenen Anforderungen, die weniger streng sind als beim Neubau.

Was Jugendstilimmobilien im Markt bedeuten

Der Seltenheitswert dieser Gebäude ist real. Vergleichbare Neubauten existieren nicht, und das spiegelt sich in der Nachfrage wider. Im Remstal gibt es einzelne Jugendstilgebäude, aber keinen eigenen Markt dafür. Das hat zwei Seiten: Die Käufergruppe ist kleiner und stärker auf das Objekt fixiert, was den Preis stützt. Gleichzeitig ist die Vergleichbarkeit für eine Bewertung gering, was für Eigentümer und Gutachter gleichermaßen gilt. Der Gutachterausschuss des Rems-Murr-Kreises und der eigene Gutachterausschuss der Stadt Fellbach können hier die entscheidende Grundlage liefern.

Hohe Sanierungskosten und eingeschränkte Nutzungsflexibilität durch Denkmalauflagen sind die wichtigsten Risikofaktoren, die beim Verkauf offen kommuniziert werden sollten. Käufer, die das wissen, sind langfristig die besseren Eigentümer.

Auf einen Blick: Was Eigentümer wissen sollten

  • Denkmalschutz bedeutet Genehmigungspflicht für Veränderungen, schafft aber steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten, die bei konventionellen Gebäuden nicht bestehen.
  • Sanierungskosten sind bei Jugendstilgebäuden strukturell höher als bei normalen Altbauten, weil Materialien und Fachbetriebe spezifisch sein müssen.
  • Energetische Modernisierung ist möglich, aber in den erreichbaren Effizienzwerten begrenzt. Das sollte im Energieausweis und im Verkaufsgespräch transparent sein.
  • Die Bewertung ist ohne Vergleichsobjekte schwierig. Ein Verkehrswertgutachten oder zumindest eine fundierte Marktanalyse ist vor jedem Verkauf sinnvoll.

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