Immobilien-ABC J

Jahresverbrauchsausweis


Energieausweis auf Basis echter Verbrauchsdaten: günstiger als der Bedarfsausweis, aber nutzerabhängig

Der Jahresverbrauchsausweis ist eine gesetzlich geregelte Variante des Energieausweises nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Grundlage ist nicht ein rechnerisches Modell, sondern der tatsächlich gemessene Energieverbrauch der letzten drei Heizperioden, witterungsbereinigt auf einen Normalwert. Für viele Bestandsgebäude im Remstal ist er die zulässige und zugleich preisgünstigste Option, wenn Sie Ihr Objekt verkaufen oder vermieten möchten.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Was gilt wann?

Beide Varianten erfüllen die gesetzliche Vorlagepflicht, führen aber zu unterschiedlichen Ergebnissen, weil sie unterschiedliche Dinge messen.

Der Verbrauchsausweis spiegelt wider, wie viel Energie tatsächlich verbraucht wurde. Das ist abhängig vom Heizverhalten der bisherigen Bewohner: Wer die Räume kaum beheizt hat, lässt das Gebäude besser aussehen, als es konstruktiv ist. Umgekehrt treiben außergewöhnlich hohe Heizgewohnheiten den Kennwert nach oben, ohne dass das Haus selbst schlechter wäre. Käufer sollten das wissen, und wir weisen im Exposé immer darauf hin.

Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf aus Gebäudedaten: Dämmung, Fenster, Heizungsanlage, Geometrie. Das Ergebnis ist nutzerunabhängig, aber teurer und aufwendiger in der Erstellung.

Wann ist der Verbrauchsausweis zulässig?

Das GEG schreibt vor, für welche Gebäude welcher Ausweistyp verwendet werden darf. Den Verbrauchsausweis dürfen Sie ausstellen lassen, wenn das Wohngebäude:

  • mehr als vier Wohneinheiten hat, oder
  • den Bauantrag nach dem 1. November 1977 erhalten hat, oder
  • energetisch mindestens auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert wurde.

Für Wohngebäude mit bis zu vier Einheiten und Baujahr vor 1977 ohne entsprechende Sanierung ist der Bedarfsausweis verpflichtend. Gleiches gilt für alle Neubauten. Wenn Sie unsicher sind, in welche Kategorie Ihr Objekt fällt, klärt das unser Architekt in der Regel beim ersten Blick auf die Unterlagen.

Kennwerte, Pflichten und Bußgeldrisiko

Der Ausweis weist den Endenergieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr aus und ordnet das Gebäude in eine Energieeffizienzklasse von A bis H ein. Diese Klasse ist seit 2014 Pflicht und muss auch in Immobilienanzeigen genannt werden.

Wichtig für den Verkauf oder die Vermietung: Sie müssen den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen, nicht erst beim Notartermin. Wer das versäumt oder falsche Angaben in Inseraten macht, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Das klingt nach Formalität, wird aber tatsächlich geahndet.

Kosten, Erstellung und Gültigkeit

Ausstellungsberechtigt sind Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister und zugelassene Energieberater. Für die Erstellung benötigen Sie die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre, die beheizte Wohnfläche und das Baujahr. Eine reine Online-Erstellung kostet in der Regel zwischen 50 und 100 Euro, ein Auftrag mit Vororttermin liegt eher im Bereich von 100 bis 200 Euro. Damit ist der Verbrauchsausweis deutlich günstiger als ein Bedarfsausweis, der für Einfamilienhäuser oft bei 300 Euro und mehr liegt.

Der Ausweis ist ab Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig. Wenn Sie ein älteres Dokument haben, prüfen Sie das Datum: Ein abgelaufener Ausweis ist keine Kleinigkeit, denn die Vorlagepflicht gilt für einen gültigen Ausweis.

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