Die Gebäudeversicherung schützt Immobilieneigentümer vor den finanziellen Folgen von Schäden am Gebäude selbst. Abgedeckt werden je nach Vertrag unterschiedliche Gefahren, der Kern ist aber immer derselbe: Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Wer eine Immobilie finanziert, wird von der finanzierenden Bank in der Regel verpflichtet, einen solchen Schutz nachzuweisen, bevor das Darlehen ausgezahlt wird.
Was die Police abdeckt
Der Standardumfang einer Gebäudeversicherung gliedert sich in drei Gefahrengruppen. Feuer umfasst Brand, Blitzschlag und Explosion. Leitungswasser greift bei Rohrbrüchen und bei Wasser, das bestimmungswidrig aus Leitungen austritt. Sturm und Hagel sind versichert, sobald der Wind die Windstärke 8 erreicht; Hagelschäden sind ohne Schwellenwert eingeschlossen.
Elementarschäden wie Hochwasser, Starkregen oder Erdrutsch sind im Standardvertrag nicht enthalten. Sie lassen sich als Zusatzbaustein hinzuversichern, was im Remstal angesichts der Topografie am Kappelberg und entlang der Rems ernsthaft zu prüfen ist. Nicht jeder Anbieter gewährt diesen Baustein ohne Einschränkung, und die Prämie hängt stark von der Lage des Grundstücks ab.
Versicherungssumme und Unterversicherungsrisiko
Die Höhe der Versicherungssumme bestimmt, was im Schadenfall tatsächlich erstattet wird. Die meisten modernen Verträge arbeiten mit dem gleitenden Neuwert: Die Summe passt sich automatisch an die Baupreisentwicklung an, sodass die Versicherung im Totalschadenfall die realen Wiederherstellungskosten trägt. Ältere Verträge berechnen die Summe noch auf Basis des Werts von 1914, multipliziert mit einem laufend fortgeschriebenen Anpassungsfaktor. Beide Methoden sollen dasselbe Ziel erreichen, tun das in der Praxis aber nicht immer gleich zuverlässig.
Das Stichwort Unterversicherung verdient besondere Aufmerksamkeit. Liegt die vereinbarte Summe unter den tatsächlichen Wiederherstellungskosten, kürzt die Versicherung die Leistung anteilig, auch bei kleineren Schäden. Wer sein Gebäude angebaut, ausgebaut oder hochwertig saniert hat, ohne die Versicherung anzupassen, trägt dieses Risiko still mit sich.
Besonderheiten bei Wohnungseigentümergemeinschaften
Gehört eine Wohnung zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), schließt nicht der einzelne Wohnungseigentümer die Gebäudeversicherung ab. Das erledigt die Verwaltung für das gesamte Gebäude, die Prämie wird über die Betriebskostenabrechnung auf alle Eigentümer umgelegt. Das vereinfacht die Verwaltung, schafft aber eine Abhängigkeit: Qualität und Umfang der Police liegen in der Hand der Gemeinschaft, nicht des Einzelnen.
Wichtig zu wissen: Die gemeinschaftliche Versicherung schützt das Gebäude als solches. Einbauten im Sondereigentum, also etwa eine hochwertige Einbauküche oder ein selbst verlegter Parkettboden, sind darüber nicht versichert. Dafür ist eine separate Hausratversicherung oder eine Ergänzung im Sondereigentumsschutz nötig. Schäden, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, werden über die Verwaltung gemeldet und abgewickelt; als Einzeleigentümer haben Sie keinen direkten Zugriff auf den Versicherer.