Immobilien-ABC D

Disagio


Der Abzug, den die Bank vom Darlehensbetrag einbehält, bevor sie auszahlt

Wer ein Darlehen mit Disagio abschließt, erhält bei der Auszahlung weniger Geld, als im Vertrag als Darlehenssumme steht. Die Differenz nennt die Bank Disagio, manchmal auch Damnum oder Abgeld. Verzinst und getilgt werden muss trotzdem der volle Nennbetrag. Als Gegenleistung akzeptiert die Bank einen niedrigeren Nominalzins.

Wie das Disagio funktioniert

Ein Beispiel: Auszahlungskurs 96 Prozent bei einem Nennbetrag von 300.000 Euro. Die Bank überweist Ihnen 288.000 Euro, bucht aber 300.000 Euro als Schuld. Die 12.000 Euro Unterschied sind das Disagio. Weil der Nominalzins dafür niedriger liegt, zahlen Sie während der Zinsbindung monatlich weniger. Ob das günstiger ist, zeigt einzig der Effektivzinssatz: Er rechnet das Disagio in die Gesamtkosten ein und macht unterschiedliche Angebote vergleichbar.

Steuerliche Bedeutung für Vermieter

Wenn Sie eine Immobilie vermieten, lässt sich das Disagio als Werbungskosten ansetzen. Der Abzug verteilt sich in der Regel auf die Zinsbindungsfrist oder die vereinbarte Laufzeit. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein sofortiger Vollabzug im Jahr der Zahlung zulässig, was die Liquidität im Anschaffungsjahr deutlich verbessern kann. Für selbst genutztes Wohneigentum gilt das nicht: Wer sein Haus am Kappelberg oder in Kernen selbst bewohnt, profitiert steuerlich nicht vom Disagio.

Relevanz bei heutigen Finanzierungen

In aktuellen Baufinanzierungen spielt das Disagio kaum noch eine Rolle. Die meisten Darlehen werden heute zum vollen Nennbetrag ausgezahlt. Begegnen kann es Ihnen noch bei älteren Bestandsdarlehen oder bei einer Umschuldung, wenn Konditionen aus der Vergangenheit neu verhandelt werden. Wer ein älteres Objekt im Rems-Murr-Kreis kauft und dabei ein bestehendes Darlehen übernimmt oder ablöst, sollte prüfen, ob ein Disagio noch im Spiel ist und wie es im Effektivzins berücksichtigt wurde.

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