Die CO2-Steuer ist eine gesetzliche Abgabe auf Kohlendioxid-Emissionen, die beim Heizen mit fossilen Brennstoffen wie Erdgas oder Heizöl anfällt. Sie gilt seit 2021 und wird über den Brennstoffpreis erhoben. Wer vermietet, trägt je nach energetischem Zustand seines Gebäudes einen Teil dieser Kosten selbst und kann ihn nicht vollständig auf die Mieter umlegen.
Wie sich der Preis entwickelt
Gestartet ist die Abgabe 2021 mit 25 Euro je Tonne CO2. Seitdem ist der Preis schrittweise gestiegen und lag 2025 bei 55 Euro pro Tonne. Bis 2027 sind weitere Erhöhungen vorgesehen, danach soll der Gebäudesektor stärker in den europäischen Emissionshandel eingebunden werden. In der Praxis bedeutet das: Jede Verzögerung bei der energetischen Sanierung wird über die Jahre teurer, nicht billiger.
Wer zahlt was, und nach welcher Regel
Das Gesetz schreibt eine Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter vor. Grundlage ist der spezifische CO2-Ausstoß des Gebäudes in Kilogramm je Quadratmeter und Jahr. Liegt dieser Wert niedrig, weil das Gebäude gut gedämmt ist, trägt der Mieter den Löwenanteil. Je höher der Verbrauch und je schlechter die Energieeffizienz, desto größer wird der Anteil des Vermieters. Bei sehr ineffizienten Bestandsgebäuden kann dieser Anteil auf bis zu 95 Prozent steigen. Der Vermieter hat also einen handfesten finanziellen Anreiz, zu sanieren.
Die Abrechnung läuft über die jährliche Heizkostenabrechnung. Grundlage für die Berechnung sind die Heizwerte der eingesetzten Brennstoffe und der daraus ermittelte CO2-Ausstoß des Gebäudes.
Was das für Eigentümer im Remstal konkret heißt
Viele Bestandsgebäude in Fellbach, Kernen im Remstal und Waiblingen wurden in einer Zeit gebaut, als Heizenergie günstig und Dämmung kein Thema war. Wer solche Objekte vermietet und fossil heizt, zahlt die CO2-Abgabe also anteilig aus eigener Tasche, ohne dass dies über die Miete kompensierbar wäre. Der Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand und damit darüber, in welche Stufe des Kostenverteilungsmodells ein Gebäude fällt. Aus der Planung kennen wir Objekte, bei denen eine überschaubare Sanierungsmaßnahme die Stufenzuordnung spürbar verbessert und die laufende Belastung dauerhaft senkt. Das lohnt sich, bevor die Abgabe weiter steigt.