Die Bauordnung ist kein einzelnes Bundesgesetz, sondern das jeweils gültige Landesrecht: Jedes der 16 Bundesländer hat seine eigene Bauordnung, die regelt, unter welchen Bedingungen Gebäude errichtet, geändert oder genutzt werden dürfen. In Baden-Württemberg ist das die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW). Sie weicht in mehreren Punkten spürbar von den Regelungen anderer Länder ab, was für Sie als Eigentümer im Rems-Murr-Kreis konkrete Konsequenzen hat.
Was die Bauordnung regelt
Die LBO BW fasst das öffentlich-rechtliche Baurecht auf Landesebene zusammen. Zu den Bereichen, die für Eigentümer am häufigsten relevant werden, gehören:
- Genehmigungsverfahren: Welche Bauvorhaben brauchen eine Baugenehmigung, welche sind genehmigungsfrei gestellt, und wie läuft der jeweilige Prozess ab?
- Abstandsflächen: Die LBO schreibt Mindestabstände zu Nachbargrundstücken vor. Diese hängen von der Wandhöhe des Gebäudes ab und sind in Baden-Württemberg anders berechnet als etwa in Bayern oder NRW.
- Brandschutz: Rettungswege, Brandwände und Feuerwehrzufahrten sind verbindlich vorgeschrieben. Gerade bei älteren Bestandsgebäuden führt eine Nutzungsänderung hier regelmäßig zu Diskussionen.
- Stellplatzpflicht: Wer neu baut oder umnutzt, muss in der Regel eine bestimmte Anzahl an Pkw-Stellplätzen nachweisen. Wie viele das sind, legt die jeweilige Gemeinde ergänzend fest.
- Standsicherheit und Aufenthaltsräume: Die LBO definiert, welche Anforderungen Konstruktion und Statik erfüllen müssen und unter welchen Bedingungen ein Raum überhaupt als Aufenthaltsraum gilt.
Baden-Württemberg folgt nicht der Musterbauordnung
Die Musterbauordnung (MBO) ist ein Modelltext, den die Bauministerkonferenz erarbeitet hat. Die meisten Bundesländer orientieren sich daran, haben aber eigene Anpassungen vorgenommen. Baden-Württemberg hat historisch einen eigenen Weg gewählt: Die LBO BW weicht in Struktur und Inhalt deutlicher vom MBO-Vorbild ab als viele andere Landesbauordnungen. Wer also Erfahrungen aus einem anderen Bundesland mitbringt, sollte nicht davon ausgehen, dass dieselben Spielräume hier gelten.
Aus der Planung kennen wir Fälle, in denen Bauherren die Abstandsflächenregelung aus ihrem früheren Wohnort eins zu eins auf ein Grundstück im Rems-Murr-Kreis übertragen haben. Das geht schief. Die Unterschiede sind real und relevant.
Wer die Bauordnung vollzieht
Für die Anwendung der LBO sind die unteren Baurechtsbehörden zuständig. In Fellbach und Waiblingen, beide Große Kreisstädte, sitzt diese Behörde jeweils direkt bei der Stadt. Wenn Ihr Grundstück in Kernen im Remstal liegt, ist das Landratsamt Rems-Murr-Kreis zuständig. Diese Behörde prüft Ihre Bauvorlagen, überwacht die Ausführung und kann im Fall von Verstößen die Nutzung eines Gebäudes untersagen.
Was das für Sie als Eigentümer bedeutet: Wer ohne Genehmigung umbaut, riskiert im Verkaufsfall Probleme. Käufer und deren Banken schauen zunehmend genauer hin, ob tatsächlich ausgeführte Baumaßnahmen genehmigt sind oder zumindest genehmigungsfähig wären.
Was Eigentümer im Alltag davon spüren
Für den laufenden Betrieb eines Wohn- oder Gewerbegebäudes rückt die Bauordnung meist dann in den Vordergrund, wenn sich etwas ändert: ein Dachgeschossausbau, eine Nutzungsänderung, ein Anbau. In solchen Momenten entscheidet die LBO BW darüber, was möglich ist, was einen Antrag erfordert und was schlicht nicht geht. Wer ein Haus kauft oder verkauft, sollte wissen, ob vorhandene Anbauten oder Ausbauten baurechtlich sauber sind. Eine fehlende Genehmigung ist kein kosmetischer Mangel, sondern kann die Finanzierung des Käufers gefährden oder den Verkaufspreis drücken.