Schwer verkäufliche Immobilie
Ein Haus mit ungünstigem Grundriss verkaufen
Die Besichtigungen laufen. Die Leute sind freundlich, gehen durch alle Räume, fragen nach Dach und Heizung, bedanken sich an der Haustür. Danach kommt nichts mehr.
Wenn Sie ein Haus mit ungünstigem Grundriss verkaufen wollen, kennen Sie vermutlich auch die Stelle, an der es kippt. Bei den meisten Häusern gibt es genau eine. Meistens ist es der Flur, von dem vier Türen abgehen und der trotzdem zu eng zum Stehenbleiben ist. Manchmal die Küche ohne Verbindung zum Wohnzimmer. Sie sehen es den Interessenten an: kurzes Zögern, ein Blick zurück, dann geht es weiter.
Und niemand sagt Ihnen, warum. Das ist der unangenehme Teil.
Eins vorweg, weil es viele Eigentümer entlastet: In Leinfelden-Echterdingen und auf den Fildern steht eine ganze Generation von Häusern, die sich dasselbe Grundrissmuster teilt. Warum das so ist, steht weiter unten im Abschnitt zum Baualter des Bestands.
Was jetzt zu klären ist
Bevor Sie am Preis drehen, sollten vier Dinge auf dem Tisch liegen. In dieser Reihenfolge.
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Wo genau steigen die Interessenten aus? Fragen Sie nach, und zwar nicht mit “Wie hat es Ihnen gefallen?”. Nützlicher sind zwei andere Fragen: “Was hätte an dem Haus anders sein müssen?” und “Welchen Raum haben Sie sich zweimal angesehen?” Wer Besichtigungen selbst durchführt, bekommt darauf trotzdem selten eine ehrliche Antwort. Die Leute wollen niemanden vor den Kopf stoßen, der ihnen gerade sein Zuhause gezeigt hat.
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Ist es wirklich der Grundriss? Manchmal ist es der Preis, und der Grundriss ist nur die Begründung, die man höflich aussprechen kann. Manchmal sind es fehlende Unterlagen oder ein Zustand, den man erst im zweiten Raum bemerkt. Ein Grundriss bekommt oft die Schuld für etwas anderes.
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Was lässt sich an diesem Grundriss überhaupt ändern? Das ist die Frage, an der alles Weitere hängt, und sie lässt sich bautechnisch beantworten. Die Sortierung dazu steht im übernächsten Abschnitt.
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Sind frühere Umbauten sauber dokumentiert? Wurde in diesem Haus schon einmal eine Wand versetzt, das Dach ausgebaut, der Keller umgenutzt? Dann muss geklärt sein, ob die vorhandenen Pläne noch zum Ist-Zustand passen.
Eine erfolgreiche Verkaufsabwicklung ist nur dann möglich, wenn die Vorbedingungen stimmen. Bei einem Haus mit schwierigem Zuschnitt gilt das doppelt, weil jede offene Frage direkt in den Preis wandert.
Was tun, wenn sich ein Haus wegen des Grundrisses nicht verkaufen lässt?
Lassen Sie zuerst bautechnisch klären, welche Wände tragend sind und welche nicht. Erst danach lässt sich sagen, ob der störende Zuschnitt mit überschaubarem Aufwand zu ändern ist. Diese Antwort gehört in die Vermarktung. Was Käufer bezahlen, ist die Gewissheit darüber, was sich an diesem Grundriss ändern lässt.
Drei Sorten Grundrissproblem und was daran hängt
Fast alles, was Eigentümer an ihrem Grundriss stört, fällt in eine von drei Kategorien. Die Einteilung ist grob und sortiert erst einmal die Gedanken. Die Prüfung am Objekt kommt danach.
| Typische Fälle | Was daran hängt | |
|---|---|---|
| Geht meistens ohne großen Aufwand | Nichttragende Trennwand zwischen Küche und Wohnraum, Türöffnung versetzen, Bad innerhalb seines Raums neu aufteilen, ein Durchgangszimmer über eine zusätzliche Tür entkoppeln | Trockenbau und Malerarbeiten, erfahrungsgemäß einige Wochen. Genau der Punkt, an dem sich ein Ausschlusskriterium auflösen kann, wenn man es erklärt |
| Geht, wird aber aufwendig | Tragende Wand öffnen, Bad in ein anderes Geschoss verlegen, Steigleitungen und Installationsschächte versetzen, Fensteröffnung in einer Außenwand vergrößern | Statik, Lastabtrag bis ins Fundament, Sturz oder Unterzug, oft Eingriffe in mehrere Geschosse. Hier braucht es eine Fachplanung, bevor irgendjemand eine Zahl nennt |
| Geht praktisch nicht | Geschosshöhe, Lage des Treppenhauses bei tragender Konstruktion, Ausrichtung des Hauses zur Sonne, Zuschnitt des Grundstücks | Das sind die Punkte, bei denen ehrliche Beratung heißt: Diesen Teil verkaufen Sie so, wie er ist. Dann geht es darum, den passenden Käufer zu finden |
Der praktische Nutzen dieser Sortierung zeigt sich bei der Besichtigung. Ein Interessent, der vor der Küchenwand steht, denkt “das geht so nicht”. Wenn ihm jemand sagen kann, dass diese Wand nichts trägt und der Durchbruch bautechnisch unproblematisch aussieht, verändert sich das Gespräch. Aus einem Ausschlusskriterium wird ein Projekt.
Umgekehrt gilt dasselbe. Wenn eine Wand tragend ist, sagen wir das auch. Alles andere fällt beim nächsten Sachverständigen auf und kostet Vertrauen zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt.
Was ein ungünstiger Grundriss im Preis ausmacht
Hier lohnt sich eine Unterscheidung, die im Gespräch fast immer untergeht.
Ein ungünstiger Zuschnitt kostet Geld. Den größeren Abschlag macht aber meist die Ungewissheit darüber aus. Ein Käufer, der nicht weiß, was ein Umbau bedeutet, rechnet den unbekannten Teil zu seinen Gunsten. Er zieht ab, was der Umbau im schlimmsten Fall kosten könnte. Diese Differenz zahlen Sie.
Daran können Sie etwas ändern: Sie können die Unsicherheit vor der Vermarktung verkleinern. Lassen Sie klären, welche Wände tragend sind, und holen Sie für den einen Eingriff, um den es tatsächlich geht, ein Angebot eines Fachplaners oder Handwerksbetriebs ein. Dann steht im Verkaufsgespräch eine Zahl, die Sie kennen, statt einer, die der Käufer schätzt.
Den Maßstab gibt die Immobilienwertermittlungsverordnung vor. § 8 Abs. 1 ImmoWertV lautet: “Im Rahmen der Wertermittlung sind Grundstücksmerkmale zu berücksichtigen, denen der Grundstücksmarkt einen Werteinfluss beimisst.” Bei bebauten Grundstücken zählt die Verordnung dazu unter anderem “die Bauweise und die Baugestaltung der baulichen Anlagen” (§ 2 Abs. 3 Nr. 10 lit. b ImmoWertV, abgerufen am 20.08.2026).
Als eigenes Wertmerkmal führt die Verordnung den Grundriss aber nicht auf. Einen gesetzlich festgelegten Abschlag dafür gibt es also nicht. Was zählt, ist allein, was der Markt dafür zahlt, und genau das macht die Sache für Eigentümer so schwer greifbar.
Zahlen dazu kursieren viele. Sie taugen im Einzelfall wenig: Dasselbe Durchgangszimmer stört eine Familie mit zwei Kindern. Ein Paar mit Homeoffice richtet sich darin ein.
Braucht eine Änderung am Grundriss eine Baugenehmigung?
Viele Eigentümer gehen davon aus, dass jede Wand eine Baugenehmigung braucht. Für Baden-Württemberg stimmt das so nicht.
Der Anhang zu § 50 Abs. 1 LBO listet die verfahrensfreien Vorhaben auf. Unter Nummer 2 Buchstabe a steht die “Änderung tragender oder aussteifender Bauteile innerhalb von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2”. Der Satz ist enger, als er klingt. Er gilt für Bauteile im Inneren von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2, also nach § 2 Abs. 4 LBO für Gebäude bis 7 m Höhe mit höchstens zwei Nutzungseinheiten von zusammen höchstens 400 m². Das trifft auf viele Ein- und Zweifamilienhäuser zu. Maßgeblich ist trotzdem die Einstufung im Einzelfall.
Nur heißt verfahrensfrei nicht anforderungsfrei. Derselbe Paragraf stellt in Absatz 5 klar: “Verfahrensfreie Vorhaben müssen ebenso wie genehmigungspflichtige Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.” Die Behörde prüft vorab nicht mehr. Standsicherheit, Brandschutz, Bebauungsplan und Denkmalschutz gelten unverändert weiter, und die Verantwortung dafür tragen die am Bau Beteiligten.
(Fundstelle: Landesbauordnung für Baden-Württemberg vom 8. August 1995 in der Fassung vom 16. März 2026, bekannt gemacht im Gesetzblatt für Baden-Württemberg 2026 Nr. 44; Wortlaut nach der Textausgabe der Architektenkammer Baden-Württemberg, Merkblatt Nr. 610, abgerufen am 20.08.2026.)
Was das für Ihr Haus bedeutet, hängt von der Gebäudeklasse und vom konkreten Vorhaben ab. Diese Einordnung nimmt die Baurechtsbehörde beim Landratsamt Esslingen vor, die Planung selbst gehört in die Hand einer Architektin oder eines Architekten. Wir sagen Ihnen, welche Fragen Sie dort stellen sollten. Die verbindliche Auskunft holen Sie bei der Behörde.
Wenn früher ohne Genehmigung umgebaut wurde
Das ist der Punkt, an dem es beim Verkauf tatsächlich unangenehm werden kann, und er hat mit dem Zuschnitt selbst wenig zu tun.
Viele Häuser sind über die Jahrzehnte umgebaut worden. Ein Dachgeschoss wurde ausgebaut, im Keller entstand irgendwann ein Hobbyraum mit Fenster. Bei einem Teil dieser Arbeiten liegt keine Dokumentation mehr vor, und manchmal weiß auch niemand mehr, ob sie damals angezeigt oder genehmigt wurden. Beim Verkauf trifft das dann auf einen Käufer, der Bank und Sachverständige mitbringt.
Der Gesetzgeber zieht hier eine deutliche Grenze. § 444 BGB bestimmt: “Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat” (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 20.08.2026). Ein Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag trägt also nicht unbegrenzt.
Ob ein bestimmter Sachverhalt in Ihrem Fall darunter fällt, ist eine Rechtsfrage, und die beantworten wir nicht. Das gehört zum Notartermin und, wenn es komplizierter wird, zu einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Was wir Ihnen sagen können: Sprechen Sie solche Punkte früh an. Später kosten sie mehr.
Woran Sie eine Erstvermutung bilden können, und wo sie endet
Bis hierher stand fünfmal, dass jemand klären muss, ob eine Wand tragend ist. Sie können sich vorher selbst ein Bild machen. Das ist kein Nachweis. Es reicht aber, um im Gespräch die richtigen Fragen zu stellen.
Vier Anhaltspunkte, die ein Architekt bei der Besichtigung ohnehin abgeht:
- Steht die Wand über einer anderen? Lasten wandern senkrecht nach unten. Eine Wand, die im Keller und in den Geschossen darüber eine Entsprechung an derselben Stelle hat, gehört mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Tragwerk. Eine, die im Obergeschoss frei über der Decke steht, eher nicht.
- Wie dick ist sie im Vergleich zu den anderen? Innerhalb desselben Hauses sind tragende Innenwände in aller Regel spürbar stärker als reine Raumteiler. Der Vergleich im Haus ist aussagekräftiger als jedes absolute Maß, weil der Putz täuscht.
- In welche Richtung spannt die Decke? Wände, die quer zur Spannrichtung stehen, nehmen eher Last auf als solche, die parallel dazu laufen. In den Bauplänen ist die Spannrichtung oft eingetragen.
- Wie klingt sie? Hohl deutet auf eine leichte Trennwand hin, dumpf auf Massivbauweise. Das ist der schwächste der vier Punkte, weil auch massive Wände Hohlräume haben.
Und jetzt die Grenze, die dazugehört: Das ergibt eine Vermutung, keinen Statiknachweis. Ob eine Öffnung möglich ist und was sie konstruktiv erfordert, entscheidet die Tragwerksplanung anhand der Bauunterlagen. Wer auf Grundlage einer Klopfprobe eine Wand herausnimmt, hat ein anderes Problem als einen ungünstigen Grundriss.
Welche Sorte Grundrissproblem haben Sie?
Ein kurzer Entscheidungsbaum für den Küchentisch, jeweils mit den baulichen Wegen, die dafür in Frage kommen.
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Stört Sie eine einzelne Wand? → Klären lassen, ob sie tragend ist. Wenn nein: Der Umbau ist überschaubar. Zeigen Sie Interessenten, was ohne die Wand entsteht, statt auf den Preis zu gehen. → Wenn ja: Fachplanung vor jeder Aussage. Auch eine tragende Wand lässt sich öffnen. Das braucht einen Sturz und einen Nachweis, wie die Last weitergeleitet wird. Häufig genügt statt der vollen Breite ein breiter Durchgang, und der Aufwand fällt deutlich kleiner aus.
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Stört Sie die Lage von Bad oder Küche? → Prüfen lassen, wo Steigleitungen und Schächte liegen. Über Geschosse hinweg wird das schnell aufwendig. Innerhalb eines Geschosses lässt sich oft mehr verschieben, als der Grundriss vermuten lässt.
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Stört Sie der Zuschnitt insgesamt, dunkle Hausmitte oder enger Flur? → Gegen eine dunkle Mitte helfen oft schon ein Oberlicht oder ein Innenfenster in einer nichttragenden Wand. Ein enger Flur wird selten durch Abriss besser. Meist reicht es, ihn einseitig zum Wohnraum zu öffnen. → Dazu die Frage, für wen dieser Grundriss ohne Umbau passt. Ein Paar mit Homeoffice braucht eher abtrennbare Räume als einen offenen Wohnbereich, und für eine Nutzung über zwei Generationen sind klar getrennte Zimmer mit zweitem Bad ein Vorteil. Wer ohnehin mit Umbaubudget sucht, bewertet den Grundriss noch einmal anders.
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Haben Sie ein ausbaufähiges Dachgeschoss oder Platz für einen Anbau? → Das gehört ins Exposé. Eine Reserve, die man einem Käufer nachvollziehbar erklärt, wiegt einen schwierigen Bestandsgrundriss teilweise auf. Ob sie sich realisieren lässt, hängt am Bebauungsplan und an der Erschließung. Ein Hinweis zur Einordnung, und er betrifft nicht den Ausbau selbst, sondern die Nutzungsänderung: Nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 LBO ist eine Nutzungsänderung verfahrensfrei, wenn durch sie im Innenbereich Wohnraum geschaffen wird. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, klärt die Baurechtsbehörde.
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Sind Sie unsicher, ob frühere Umbauten dokumentiert sind? → Unterlagen zusammensuchen, bevor Sie inserieren. Baugenehmigung, Bauabnahme, Pläne und, falls vorhanden, die Statik. Was fehlt, steht in der Bauakte bei der Baurechtsbehörde. Anfordern sollten Sie die Baugenehmigung mit den genehmigten Plänen, spätere Änderungs- oder Nutzungsänderungsgenehmigungen und die Abnahmebescheinigung. Wer Einsicht nehmen darf und was dafür nötig ist, sagt Ihnen die Baurechtsbehörde.
Sie fragen sich, was an Ihrem Haus baulich machbar ist? Wir gehen solche Situationen ruhig und geordnet an, sprechen offen über das, was noch fehlt, und begleiten Sie Schritt für Schritt. Wir sehen uns Ihren Grundriss vor Ort an und sagen Ihnen, was sich daran ändern lässt. Schreiben Sie an architekt@klarblickimmobilien.de, rufen Sie an unter 0711 25515738, oder sehen Sie sich zuerst an, wie der Verkauf bei uns abläuft.
Wie wir Sie dabei begleiten
Wir sehen uns eine Immobilie zweimal an: einmal als Maklerin, einmal als Architekt. Grundriss, Gebäudesubstanz und bauliche Möglichkeiten gehören bei uns zur Besichtigung dazu. Das ist der Grund für unser Motto: Wir sehen, was andere übersehen.
Möglich ist das, weil Klarblick Immobilien ein Team aus einer Immobilienmaklerin und einem Architekten ist. Sabine Hellwig verantwortet die Maklertätigkeit. Matthias Hellwig ist freier Architekt, eingetragen in die Architektenliste der Architektenkammer Baden-Württemberg. Zusätzlich war er 13 Jahre als Immobilienmakler mit Schwerpunkt Marktanalyse tätig.
Für ein Haus mit schwierigem Zuschnitt heißt das zweierlei. Erstens ordnen wir ein, was baulich machbar erscheint und was nicht. Zweitens, und das ist im Verkauf der wichtigere Teil, erklären wir es Kaufinteressenten nachvollziehbar. Gerade bei sanierungsbedürftigen oder schwer verkäuflichen Objekten lohnt sich deshalb ein Gespräch.
Eine Grenze gehört dazu: Die bauliche Einordnung bei einer Besichtigung ersetzt keine konkrete Planung. Eine konkrete Planung ist eine eigenständige Architektenleistung, die wir separat besprechen. Mehr dazu auf unserer Seite zu den Architektenleistungen bei Klarblick Immobilien.
Und noch eine: Bieterverfahren gehören nicht zu unserer Arbeitsweise. Bei einem Haus, das erklärungsbedürftig ist, wäre das ohnehin der falsche Weg. Hier braucht es einen Käufer, der verstanden hat, was er kauft.
So läuft es ab
- Persönliches Gespräch, in der Regel direkt bei der Immobilie. Wir sehen uns das Haus an, hören uns Ihre Ziele an und nehmen die Faktoren auf, die für den Wert eine Rolle spielen. Der Grundriss gehört dazu, ebenso Lage, Zustand, Ausstattung und die vorliegenden Unterlagen.
- Eine realistische Einschätzung, offen besprochen. Ziel ist eine ehrliche, nachvollziehbare Einschätzung als Grundlage für Ihre Entscheidung, nicht ein möglichst hoher Wert auf dem Papier. Auch dann, wenn die Antwort einmal nicht die gewünschte ist.
- Klärung der Vorbedingungen. Welche Unterlagen fehlen, was ist vor dem Inserieren zu klären.
- Vermarktung und Besichtigungen. Präsentation über unsere eigene Website und über ImmoWelt, gezielte Ansprache passender Interessenten, persönlich begleitete Besichtigungen mit Rückmeldung an Sie.
- Verhandlung, Notartermin, Übergabe. Bis zum Schluss dieselben Ansprechpartner.
Wie lange das dauert, hängt an Immobilie, Lage, Zustand, Preisvorstellung und Marktlage. Eine pauschale Dauer nennen wir Ihnen deshalb vorher nicht. Den vollständigen Ablauf finden Sie auf der Seite So läuft der Verkauf bei uns ab.
Für ein erstes Gespräch genügt, was Sie zur Hand haben. Fehlende Unterlagen besprechen wir gemeinsam. Hilfreich sind:
- Grundbuchauszug
- Baupläne und Grundrisse, möglichst mit Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Energieausweis
- Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen
- Baugenehmigung und Bauabnahmebescheinigung, sofern vorhanden
- Statik- und Bewehrungspläne, sofern vorhanden; bei Grundrissfragen besonders hilfreich
Warum das auf den Fildern besonders häufig vorkommt
Der Grund liegt im Alter des Bestands.
Im Abschlussbericht zur Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Leinfelden-Echterdingen entfällt auf die Baualtersklasse 1960 bis 1969 mit rund 25 Prozent der größte Anteil der Wohngebäude (Abschlussbericht vom 02.07.2024, S. 19 f., erstellt von EGS-plan im Auftrag der Stadt). Grundlage dieser Auswertung ist der Zensus 2011, das schreiben wir dazu, weil es den Wert einordnet: Es ist eine ältere Datenbasis, und sie beschreibt eine Verteilung von damals.
Ein Viertel des Wohngebäudebestands stammt also aus einem einzigen Jahrzehnt. Die Häuser dieses Jahrzehnts folgen einem erkennbaren Schema: eine kleine Küche als eigener Raum, hinter einer Tür, oft mit Durchreiche zum Esszimmer. Das Bad war für eine vierköpfige Familie gedacht und ist entsprechend knapp bemessen. Und dann der Flur, der Fläche verbraucht und sich doch nicht nutzen lässt.
Damals war das die normale Planung. Gekocht wurde nicht in Gesellschaft. Dass sich das gedreht hat, hat mit dem Wohnverhalten zu tun.
Für Sie als Eigentümerin oder Eigentümer heißt das: Sie sind mit diesem Grundriss nicht der Einzelfall, und Käufer auf den Fildern kennen diese Häuser. Wie sich der Wert eines Hauses auf den Fildern zusammensetzt, ordnen wir im Gespräch ein und auf unserer Seite zum Immobilienmarkt in Leinfelden-Echterdingen. Weitere Lagen, in denen sich eine Immobilie schwer verkaufen lässt, finden Sie unter Wenn sich eine Immobilie schwer verkaufen lässt.
Häufige Fragen
Soll ich vor dem Verkauf umbauen, damit der Grundriss besser wirkt? In den meisten Fällen raten wir davon ab. Sie bauen dann für einen Geschmack, den Sie nicht kennen, und der nächste Eigentümer entscheidet oft anders. Sinnvoll ist die kleine Ausnahme: Wenn eine einzelne nichttragende Wand zwischen Küche und Wohnraum steht und der Aufwand überschaubar ist, kann sich das lohnen. Bei allem, was Statik berührt, wird aus der Verkaufsvorbereitung ein eigenes Bauprojekt mit eigenem Zeitplan. Das entscheidet sich am Objekt.
Muss ich einen neuen Grundriss zeichnen lassen, um mein Haus zu verkaufen? Vorgeschrieben ist es nirgends. Trotzdem raten wir fast immer dazu: Kaufinteressenten wollen die Aufteilung verstehen, bevor sie einen Termin vereinbaren. Entscheidend ist, dass der Plan zum tatsächlichen Zustand passt. Ein hübsch aufbereiteter Grundriss, der eine längst versetzte Wand zeigt, schafft mehr Probleme, als er löst.
Was ist, wenn der Vorbesitzer ohne Genehmigung umgebaut hat? Dann sollten Sie das vor dem Verkauf klären. Der erste Schritt ist die Bauakte: Die Baurechtsbehörde kann Ihnen sagen, was für Ihr Haus vorliegt. Wie mit einer Abweichung umzugehen ist und was davon in den Kaufvertrag gehört, ist eine Rechtsfrage für das Notariat und gegebenenfalls eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Wir beraten dazu nicht, aber wir sagen Ihnen früh, dass die Frage geklärt sein sollte.
Senkt ein ungünstiger Grundriss den Preis automatisch? Automatisch nicht. Entscheidend ist, was der Markt einpreist, und das hängt davon ab, wie gut sich der Zuschnitt erklären lässt. Ein Grundriss, bei dem klar ist, was sich mit welchem Aufwand ändern lässt, kostet weniger als einer, bei dem alles offen bleibt. Prozentangaben, die Ihnen jemand ohne Objektbesichtigung nennt, würden wir nicht ernst nehmen.
Lohnt sich ein Makler überhaupt, wenn mein Haus als schwer verkäuflich gilt? Gerade dann lohnt sich ein Gespräch. In genau diesen Fällen ist der Unterschied am größten. Eine Immobilie lässt sich immer verkaufen, solange man alle Faktoren kennt. Es ist nicht immer nur der Preis entscheidend. Ob wir die Richtigen für Ihr Haus sind, sagen wir Ihnen im ersten Gespräch offen.
Wir wohnen nicht mehr im Haus. Ist das ein Problem? Nein. Ihre Anwesenheit bei Besichtigungen ist nicht erforderlich; wir organisieren und begleiten sie persönlich und melden uns danach mit Rückmeldungen zurück. Manche Eigentümer sagen uns hinterher, dass es ihnen so lieber war. Interessenten sprechen dann oft offener. Bei einem erklärungsbedürftigen Grundriss ist genau das ein Vorteil.
Rückmeldungen von Eigentümerinnen, Eigentümern und Käufern finden Sie auf unserer Seite Referenzen.
Sie überlegen, Ihre Immobilie zu verkaufen? Der erste Schritt ist bei uns immer das Gespräch. Wir hören uns Ihre Situation an, sehen uns die Immobilie an und sagen Ihnen offen, was wir für realistisch halten — auch dann, wenn die Antwort einmal nicht die gewünschte ist. Welche Leistungen mit Kosten verbunden sind, besprechen wir transparent, bevor eine Beauftragung erfolgt. Rufen Sie an: 0711 25515738, schreiben Sie an info@klarblickimmobilien.de oder nutzen Sie das Kontaktformular. Unser Büro: Kernerstraße 6, 70771 Leinfelden-Echterdingen.