Immobilien-ABC V

Verzugszinsen


Was passiert, wenn eine Zahlung zu spät kommt – und was das konkret kostet

Verzugszinsen sind gesetzliche Zinsen, die anfallen, sobald eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig geleistet wird. Die Grundlage liefert § 288 BGB: Bei Geschäften zwischen Privatpersonen beträgt der Zinssatz den Basiszinssatz plus fünf Prozentpunkte, bei Geschäften zwischen Unternehmen plus neun Prozentpunkte. Den aktuellen Basiszinssatz veröffentlicht die Deutsche Bundesbank halbjährlich. Der entscheidende Punkt ist, dass diese Zinsen kraft Gesetzes entstehen. Sie müssen nicht vertraglich vereinbart werden.

Wann der Verzug eintritt

Verzug setzt voraus, dass eine Forderung fällig ist und der Schuldner trotzdem nicht zahlt. Eine Mahnung ist in vielen Fällen notwendig, in bestimmten Konstellationen aber auch entbehrlich: Haben die Parteien ein konkretes Zahlungsdatum vereinbart, beginnt der Verzug automatisch an diesem Tag. Gleiches gilt, wenn in einer Rechnung oder Zahlungsaufforderung darauf hingewiesen wird, dass nach 30 Tagen ohne Zahlung Verzug eintritt.

Ein konkretes Beispiel zur Einordnung: Bei einer Forderung von 10.000 Euro und einem aktuellen Basiszinssatz von 3,12 Prozent ergibt sich für Verbraucher ein Verzugszinssatz von 8,12 Prozent pro Jahr. Das entspricht rund 2,23 Euro pro Tag. Bei größeren Summen, wie sie im Immobilienkauf üblich sind, wächst dieser Betrag schnell auf ein spürbares Niveau.

Was das beim Immobilienkauf bedeutet

Der Kaufpreis wird nach einer sogenannten Fälligkeitsmitteilung des Notars zur Zahlung fällig. Diese Mitteilung ergeht, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, üblicherweise die Eintragung einer Auflassungsvormerkung, das Vorliegen behördlicher Genehmigungen und die Lastenfreistellung durch den Verkäufer. Zahlt der Käufer danach nicht fristgerecht, entstehen Verzugszinsen auf den gesamten Kaufpreis.

Bei Kaufpreisen, wie sie in Fellbach, Kernen im Remstal oder Waiblingen derzeit aufgerufen werden, summieren sich ein paar Wochen Verzug schnell zu vierstelligen Beträgen. Hinzu kommt, dass der Verkäufer bei erheblichem Verzug zusätzlich Schadensersatz verlangen kann, etwa für entgangene Erträge oder eigene Finanzierungskosten. Bei dauerhafter Nichtleistung besteht nach Fristsetzung sogar ein Rücktrittsrecht. Es lohnt sich also, die Finanzierungszusage der Bank frühzeitig einzuholen und den Ablauf der Notarphase nicht zu unterschätzen.

Was das bei der Miete bedeutet

Miete ist nach § 556b BGB spätestens am dritten Werktag des Monats fällig. Da es sich um ein festes Kalenderdatum handelt, gerät ein Mieter ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn die Zahlung nicht pünktlich eingeht. Verzugszinsen können also schon ab dem vierten Werktag anfallen.

Weit gravierender als die Zinsen ist allerdings die kündigungsrechtliche Seite: Ab einem Rückstand von zwei Monatsmieten entsteht ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 543 BGB. Auch Nebenkostennachzahlungen können Verzugszinsen auslösen, sobald die Nachforderung fällig gestellt wird und der Mieter nicht zahlt.

Wie Verzugszinsen geltend gemacht werden

Wer Verzugszinsen beanspruchen will, muss sie aktiv einfordern. Das bedeutet: schriftlich mahnen, den Betrag beziffern und den Zugang der Mahnung sichern, zum Beispiel per Einschreiben. Kommt es nicht zu einer Einigung, stehen der Mahnbescheid und die Klage als gerichtliche Wege offen.

Zwei Einschränkungen sind wichtig: Zinseszinsen auf Verzugszinsen schließt § 289 BGB grundsätzlich aus. Und der Anspruch auf Verzugszinsen verjährt nach drei Jahren. Wer also längere Zeit wartet, riskiert, einen Teil des Anspruchs zu verlieren.

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