Immobilien-ABC T

Tiefgarage


Unterirdisch parken: Was eine Tiefgarage kostet, bringt und beim Verkauf bedeutet

Eine Tiefgarage ist eine Parkanlage, die vollständig oder überwiegend unterhalb des gewachsenen Geländes liegt. Sie belegt keine oberirdische Fläche und gilt in dichter bebauten Lagen als der effizienteste Weg, den gesetzlich geforderten oder marktseitig erwarteten Stellplatz zu schaffen. Im Remstal, wo Grundstücke zwischen Fellbach, Kernen und Waiblingen am oberen Rand der Kreiswerte liegen, lohnt sich die Frage, was eine Tiefgarage tatsächlich wert ist und was sie im Alltag kostet, fast immer.

Bau und Kosten

Ein eingeschossiger Bau liegt typischerweise drei bis dreieinhalb Meter unter Gelände und kostet je nach Grundwasserstand, Bodenverhältnissen und Baugrubensicherung zwischen 15.000 und 25.000 Euro pro Stellplatz. Eine zweigeschossige Anlage mit sechs bis sieben Metern Tiefe ist entsprechend teurer: 20.000 bis 30.000 Euro je Platz sind realistisch. Die Konstruktion besteht aus Stahlbeton, Rampen haben üblicherweise 15 bis 18 Prozent Gefälle, und bei drückendem Grundwasser ist eine aufwendige Abdichtung unumgänglich. Aus der Planung kennen wir Fälle, in denen allein die Wasserdruckabdichtung den Kostenrahmen um mehrere Tausend Euro pro Stellplatz verschoben hat.

Brandschutz und Lüftung

Tiefgaragen unterliegen strengen Auflagen nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg. Wände und Decken müssen feuerbeständig (F90) ausgeführt sein, größere Anlagen werden in Brandabschnitte unterteilt, und Notausgänge dürfen nicht weiter als 40 Meter voneinander entfernt sein. Bei tieferliegenden oder großen Garagen ist eine Sprinkleranlage vorgeschrieben.

Bei der Lüftung reicht natürliche Belüftung nur für kleine Anlagen aus. Größere Tiefgaragen brauchen eine mechanische Anlage, was laufende Betriebskosten verursacht. Bedarfsgesteuerte Systeme, die sich an der CO-Konzentration orientieren, sind günstiger im Betrieb als einfache Zeitsteuerungen.

Rechtliche Zuordnung im Wohnungseigentum

Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung mit Tiefgaragenstellplatz besitzt oder verkauft, stößt unweigerlich auf drei verschiedene Konstruktionen, die sich praktisch erheblich unterscheiden:

  • Sondereigentum: Der Stellplatz ist als eigene Grundbucheinheit eingetragen und kann unabhängig von der Wohnung verkauft oder vermietet werden.
  • Teileigentum: Der Stellplatz ist an eine bestimmte Einheit gebunden und wird mit ihr übertragen.
  • Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht: Der Eigentümer darf den Platz allein nutzen, die Instandhaltung trägt aber die Gemeinschaft.

Welche Variante vorliegt, steht in der Teilungserklärung und entscheidet darüber, was beim Verkauf übertragen wird und wer für Reparaturen aufkommt. Beim Gutachterausschuss Fellbach oder dem Gutachterausschuss des Rems-Murr-Kreises lässt sich außerdem nachvollziehen, welche Verkaufspreise für separat veräußerte Stellplätze in der Vergangenheit erzielt wurden.

Betriebskosten und Wirtschaftlichkeit

Pro Stellplatz und Jahr summieren sich Lüftung, Beleuchtung, Reinigung, Wartung und Versicherung auf grob 250 bis 580 Euro. Diese Kosten lassen sich bei Vermietung auf den Mieter umlegen, soweit der Mietvertrag das vorsieht.

Die Refinanzierung läuft entweder über den Verkauf (Einzelstellplätze erzielen je nach Lage sehr unterschiedliche Preise) oder über dauerhafte Vermietung. Im Remstal sind Tiefgaragenplätze wegen der Pendlerlage nach Stuttgart und des begrenzten Straßenparkraums in Wohnlagen gut vermietbar. Ohne Stellplatz lassen sich manche Immobilien schlicht schwerer verkaufen.

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Bei Neubauten ist seit 2020 eine Leitungsinfrastruktur für Ladeeinrichtungen vorgeschrieben. Im Bestand haben Wohnungseigentümer nach dem WEG einen Anspruch darauf, auf eigene Kosten eine Ladestation nachrüsten zu dürfen, sofern der Gemeinschaft keine unzumutbaren Kosten entstehen. Eine Wallbox kostet 500 bis 1.500 Euro, die Installation je Stellplatz noch einmal 1.000 bis 3.000 Euro, je nachdem wie weit der Leitungsweg ist und ob ein Lastmanagementsystem erforderlich wird. Tiefgaragen ohne Lademöglichkeit verlieren bei Käufern, die ein Elektroauto fahren oder planen, spürbar an Attraktivität. KfW-Förderung und steuerliche Absetzbarkeit sind möglich, sollten aber vor der Beauftragung geprüft werden, weil sich die Konditionen regelmäßig ändern.

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