Immobilien-ABC W

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)


Das zentrale Bundesgesetz zum Schutz von Gewässern und Grundwasser: Was bedeutet es für Eigentümer?

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist das maßgebliche Bundesgesetz für den Schutz und die nachhaltige Nutzung von Gewässern. Es erfasst oberirdische Gewässer wie Flüsse, Bäche und Seen, das Grundwasser sowie Küstengewässer bis zwölf Seemeilen. Für Grundstückseigentümer, Bauherren und Gewerbetreibende ist das WHG vor allem dann relevant, wenn Abwasser anfällt, wassergefährdende Stoffe gelagert werden oder ein Grundstück in einem Schutz- oder Überschwemmungsgebiet liegt.

Schutzzweck: Was das Gesetz regelt und warum

Das WHG verfolgt das Ziel, Gewässer als Teil des Naturhaushalts dauerhaft funktionsfähig zu halten. Das bedeutet konkret: Eingriffe in den natürlichen Wasserkreislauf sollen vermieden, eine Beschleunigung des Oberflächenabflusses verhindert und Verunreinigungen von vornherein ausgeschlossen werden. Hochwasserschutz gehört ebenso dazu wie der Erhalt von Gewässerlebensräumen.

Ein wichtiger Grundsatz: Das Eigentumsrecht an einem Grundstück schließt kein Nutzungsrecht am darunter liegenden Grundwasser ein. Wer Wasser entnehmen, einleiten oder aufstauen will, braucht dafür grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung. Gemeinwohl hat dabei Vorrang vor Einzelinteressen.

Besondere Schutzgebiete: Wo Einschränkungen gelten

Das WHG kennt mehrere Gebietstypen mit abgestuften Nutzungseinschränkungen:

  • Trinkwasserschutzgebiete (Zonen I bis III): Je näher an der Entnahmestelle, desto strenger die Verbote. Bebauung, bestimmte Nutzungen und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln können hier vollständig untersagt sein.
  • Überschwemmungsgebiete: Hier gelten Bauverbote und teils strenge Auflagen für Umbauten oder Versiegelungen.
  • Gewässerrandstreifen: In einem Abstand von 5 bis 10 Metern zu Gewässern bestehen besondere Beschränkungen für Bebauung und Bepflanzung.

Im Rems-Murr-Kreis verlaufen Rems und ihre Zuflüsse durch teils dicht bebautes Gebiet. Ob ein Grundstück in Fellbach, Kernen oder Waiblingen innerhalb eines solchen Schutzbereichs liegt, lässt sich über das Landratsamt Rems-Murr-Kreis oder die jeweilige Baurechtsbehörde klären. Wer das vor einem Kauf nicht prüft, kann später böse Überraschungen erleben.

Abwasser: Anschluss, Genehmigung, Technik

In den meisten Gemeinden besteht Anschlusspflicht an die öffentliche Kanalisation. Nur im Außenbereich sind Kleinkläranlagen zulässig, auch dort aber nur unter strengen Auflagen. Wer Abwasser direkt in ein Gewässer oder ins Grundwasser einleiten will, braucht eine Genehmigung nach den Paragrafen 8 und 9 WHG. Gewerbliche Betriebe, die Abwasser in die Kanalisation einleiten, müssen es häufig vorbehandeln, zum Beispiel über Fettabscheider in der Gastronomie.

Heizöl, Tanks und wassergefährdende Stoffe

Für Eigentümer älterer Bestandsgebäude ist besonders die Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe (AwSV) relevant, die das WHG konkretisiert. Heizöltanks ab 1.000 Litern Fassungsvermögen sind anzeigepflichtig und müssen alle fünf Jahre von einem Sachverständigen geprüft werden. Oberirdische Tanks brauchen eine Auffangwanne, unterirdische Tanks müssen doppelwandig sein und ein Leckanzeigegerät haben. Wer einen alten Tank stilllegt, muss das melden und den Vorgang fachgerecht dokumentieren. Aus der Planung kennen wir Fälle, in denen vergessene Altöltanks im Boden erst beim Verkauf zum Problem wurden, weil dann die Sanierungskosten offen auf dem Tisch lagen.

Haftung: Kein Verschulden nötig

Das WHG sieht in Paragraf 89 eine Gefährdungshaftung vor. Das heißt: Wer eine Gewässerverunreinigung verursacht, haftet unabhängig davon, ob er fahrlässig gehandelt hat oder nicht. Die Beseitigung der Beeinträchtigung geht auf eigene Kosten. Verstöße gegen Einleitungsverbote können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis 50.000 Euro geahndet werden. Vorsätzliche Gewässerverunreinigung ist nach Paragraf 324 StGB eine Straftat und kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Häufige Frage:

Ich möchte ein älteres Haus kaufen, das noch einen Heizöltank hat. Muss ich da etwas beachten?

Ja, und das sollten Sie vor Vertragsabschluss klären. Entscheidend sind zunächst das Alter des Tanks, ob er regelmäßig geprüft wurde und ob entsprechende Prüfberichte vorliegen. Fehlen diese, ist das ein Verhandlungspunkt. Zeigen Prüfberichte Mängel oder ist der Tank nicht mehr prüffähig, trägt der neue Eigentümer nach dem Kauf die Sanierungskosten, es sei denn, das ist im Kaufvertrag ausdrücklich anders geregelt. Wir empfehlen, das Thema im Rahmen der Besichtigung offen anzusprechen und im Zweifelsfall einen Sachverständigen hinzuzuziehen, bevor der Notartermin angesetzt wird.

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