Als Flachdach bezeichnet man eine Dachform, deren Neigung unter zehn Grad liegt. Die Fläche wirkt eben, hat aber in der Regel ein leichtes Mindestgefälle, damit Regenwasser kontrolliert abläuft. Was von unten schlicht aussieht, ist bautechnisch anspruchsvoll: Abdichtung, Dämmung und Entwässerung müssen zusammenspielen, sonst entstehen Schäden schnell und teuer.
Drei Konstruktionswege, ein Prinzip
Beim Flachdach gibt es im Wesentlichen drei Aufbauarten, die sich nach Lage der Dichtungsschicht unterscheiden.
Das Warmdach ist heute der Standard im Neubau. Der Aufbau ist einschalig: Tragkonstruktion, Dampfsperre, Dämmung, Abdichtung. Keine Belüftungsebene, schlanker Querschnitt, gute Wärmedämmwirkung.
Das Kaltdach arbeitet mit zwei Schalen und einer Belüftungsebene dazwischen. Der Aufbau ist aufwändiger und wird kaum noch neu gebaut, kommt aber bei Sanierungen älterer Gebäude vor.
Das Umkehrdach dreht die Reihenfolge um: Die Abdichtungsbahn liegt unter der Dämmung, die Dämmplatten werden mit Kies, Platten oder Begrünung beschwert. Das schützt die Dichtung mechanisch und ist besonders sinnvoll, wenn das Dach begehbar sein soll oder ein Gründach geplant ist.
Abdichtung und Dämmung: wo Qualität zählt
Bei der Abdichtung haben sich drei Systeme bewährt. Bitumenbahnen werden mehrlagig verschweißt und halten bei ordentlicher Ausführung 20–30 Jahre. Kunststoffbahnen aus EPDM oder PVC sind einlagig, hochelastisch und bei richtiger Verlegung 25–40 Jahre dicht. Für Gründächer müssen sie wurzelfest sein. Flüssigabdichtungen eignen sich vor allem für Anschlüsse, Durchdringungen und Sanierungen, weil sie nahtlos aufgebracht werden.
Zur Dämmung schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, welcher U-Wert erreicht werden muss. Im Neubau liegt die Anforderung bei maximal 0,20 W/(m²K), in der Sanierung wird oft 0,14 W/(m²K) angestrebt. Das erfordert in der Praxis Dämmstärken von 16 bis 24 Zentimetern. Weil Flachdächer ein leichtes Gefälle brauchen, wird die Dämmung häufig als Gefälledämmung ausgeführt. Kritische Punkte sind die Attika und alle Stellen, an denen etwas durch das Dach führt: Dort entstehen Wärmebrücken, wenn nicht sorgfältig geplant wird.
Entwässerung: das unterschätzte Detail
Wasser muss das Dach zuverlässig verlassen können. Dafür gibt es zwei Grundprinzipien. Bei der innenliegenden Entwässerung führen Dachgullys das Wasser durch das Gebäude ab. Das ist optisch sauber, setzt aber eine funktionierende Notentwässerung voraus, damit bei Verstopfung kein Stau entsteht. Bei der außenliegenden Variante läuft das Wasser über die Attika und Wasserspeier ab, was die Wartung vereinfacht.
Aus der Planung kennen wir Fälle, in denen Gullys verstopfen und das erst beim nächsten Starkregen auffällt. Zweimal jährlich sollten Sie Gullys und Anschlüsse kontrollieren, nach Sturm sofort. Ein kurzes Protokoll hilft, wenn es später Fragen zur Instandhaltung gibt.
Nutzungsmöglichkeiten: Terrasse, Gründach, Photovoltaik
Ein Flachdach eröffnet Nutzungsoptionen, die ein Steildach nicht bietet.
- Eine Dachterrasse mit Belag aus Holz, WPC oder Betonplatten schafft zusätzliche Wohnfläche und kann den Wert einer Immobilie spürbar steigern. Ein Geländer ist nach LBO Baden-Württemberg Pflicht.
- Ein Gründach hält 50–90 Prozent des Niederschlags zurück, kühlt das Gebäude und wird von manchen Kommunen gefördert. In Fellbach und Waiblingen lohnt sich ein Blick in die jeweils gültigen Förderprogramme.
- Photovoltaikanlagen lassen sich auf Flachdächern optimal aufständern, weil der Neigungswinkel frei gewählt werden kann.
Kosten und was Eigentümer im Blick haben sollten
Die Kosten hängen stark vom Aufbau und der geplanten Nutzung ab. Als grobe Orientierung: Ein einfaches Flachdach im Neubau kostet etwa 80–120 EUR/m², ein Standardaufbau liegt bei 120–180 EUR/m², ein Gründach mit hochwertiger Abdichtung kann 180–300 EUR/m² erreichen. Bei der Sanierung rechnen Sie mit 50–100 EUR/m² für eine neue Abdichtungslage, bei einem vollständigen Neuaufbau mit 100–180 EUR/m².
Vor dem Bau oder Umbau sollten Sie außerdem Folgendes prüfen: Manche Bebauungspläne im Remstal schreiben Steildächer vor, ein Flachdach ist dann schlicht nicht genehmigungsfähig. Die Attikahöhe wird zur Gebäudehöhe gerechnet und beeinflusst die Abstandsflächen nach LBO. Für Vorhaben in Fellbach und Waiblingen ist die jeweilige untere Baurechtsbehörde der Stadt zuständig, für Kernen im Remstal das Landratsamt Rems-Murr-Kreis. Außerdem gelten Anforderungen an den Brandschutz des Dachaufbaus und an das Brandverhalten der verwendeten Dämmstoffe.