Architekturleistung
Genehmigungsplanung und Bauantrag
Ein Bauantrag scheitert selten am Entwurf. Er scheitert an fehlenden Unterlagen und an Fragen, die vorher niemand gestellt hat.
Die Genehmigungsplanung übersetzt den Entwurf in das, was die Behörde sehen muss: Bauzeichnungen im vorgeschriebenen Maßstab, Berechnungen zu Grund- und Geschossflächenzahl, Abstandsflächen, Entwässerung, Stellplatznachweis. Jedes Bundesland und teils jede Gemeinde legt dabei eigene Anforderungen an.
Bevor ich den Antrag einreiche, kläre ich strittige Punkte im Gespräch mit dem Bauamt. Eine informelle Voranfrage kostet ein paar Tage und erspart im Zweifel Monate. Ein einmal abgelehnter Bauantrag ist deutlich schwerer zu heilen als ein vorher abgestimmter.
Ich bin in die Architektenliste der Architektenkammer Baden-Württemberg eingetragen und damit bauvorlageberechtigt. Der Bauantrag geht also unter meiner Unterschrift raus.
Im Einzelnen
Was dazugehört
Baurecht prüfen
Bebauungsplan, Abstandsflächen und Erschließung kläre ich vor dem Entwurf, nicht danach.
Mit dem Amt sprechen
Strittige Punkte vorab klären, statt sie im Antrag auszutragen.
Antrag einreichen
Vollständige Unterlagen, eingereicht mit meiner Unterschrift als bauvorlageberechtigter Architekt.
Nächster Schritt
Ihr Vorhaben besprechen
Beschreiben Sie kurz, was Sie vorhaben: Grundstück, ungefähre Grösse, Zeitrahmen. Ich melde mich innerhalb eines Werktags.