Architekturleistung

Genehmigungsplanung und Bauantrag


Ein Bauantrag scheitert selten am Entwurf. Er scheitert an fehlenden Unterlagen und an Fragen, die vorher niemand gestellt hat.

Die Genehmigungsplanung übersetzt den Entwurf in das, was die Behörde sehen muss: Bauzeichnungen im vorgeschriebenen Maßstab, Berechnungen zu Grund- und Geschossflächenzahl, Abstandsflächen, Entwässerung, Stellplatznachweis. Jedes Bundesland und teils jede Gemeinde legt dabei eigene Anforderungen an.

Bevor ich den Antrag einreiche, kläre ich strittige Punkte im Gespräch mit dem Bauamt. Eine informelle Voranfrage kostet ein paar Tage und erspart im Zweifel Monate. Ein einmal abgelehnter Bauantrag ist deutlich schwerer zu heilen als ein vorher abgestimmter.

Ich bin in die Architektenliste der Architektenkammer Baden-Württemberg eingetragen und damit bauvorlageberechtigt. Der Bauantrag geht also unter meiner Unterschrift raus.

Im Einzelnen

Was dazugehört


Baurecht prüfen

Bebauungsplan, Abstandsflächen und Erschließung kläre ich vor dem Entwurf, nicht danach.

Mit dem Amt sprechen

Strittige Punkte vorab klären, statt sie im Antrag auszutragen.

Antrag einreichen

Vollständige Unterlagen, eingereicht mit meiner Unterschrift als bauvorlageberechtigter Architekt.

Nächster Schritt

Ihr Vorhaben besprechen


Beschreiben Sie kurz, was Sie vorhaben: Grundstück, ungefähre Grösse, Zeitrahmen. Ich melde mich innerhalb eines Werktags.

Ihre Angaben gehen an die Klarblick Immobilien GbR und werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Keine Weitergabe an Dritte.